Nebst einer persönlichen Faszination für die Welt der Hotellerie und Gastronomie, erfüllen zukünftige Studierende der SHL Schweizerischen Hotelfachschule Luzern die folgenden Voraussetzungen:
Sie haben eine gastronomische Berufslehre EFZ absolviert? Dann lesen Sie nachfolgend, inwiefern Sie sich von gewissen schulischen und praktischen Semestern des Bildungsgangs «Dipl. Hotelier(e)-Gastronom(in) HF» dispensieren lassen können.
Köch:innen EFZ und Diatköch:innen sind vom Semester 1 (Fachbereich Küche) und vom Semester 2 Praktikum Gastronomie dispensiert.
Wer zudem eine Zweitlehre als Restaurationsfachmann/-frau EFZ absolviert hat, ist vom gesamten Semester 1 Gastronomie (Fachbereich Küche und Fachbereich Restauration) dispensiert.
Restaurationsfachleute EFZ sind vom Semester 1 (Fachbereich Restauration) und vom Semester 2 Praktikum Gastronomie dispensiert.
Wer zudem eine Zweitlehre als Köch:in EFZ absolviert hat, ist vom gesamten Semester 1 Gastronomie (Fachbereich Küche und Fachbereich Restauration) dispensiert.
Hotelkaufleute EFZ sind vom Semester 3 Hotellerie und vom Semester 4 Praktikum Hotellerie dispensiert.
Hotelkommunikationsfachleute EFZ sind vom Semester 3 Hotellerie und vom Semester 4 Praktikum Hotellerie dispensiert.
Hotelfachleute EFZ sind vom Semester 2 Praktikum Gastronomie oder vom Semester 4 Praktikum Hotellerie dispensiert (je nach bisheriger Berufserfahrung).
Systemgastronomiefachleute EFZ sind vom Semester 2 Praktikum Gastronomie dispensiert.