Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Grundlagen sind auch Inhaber:innen von Abschlüssen nach bisherigem Recht berechtigt, den Titelzusatz «Professional Bachelor» ab 1. Oktober 2026 zusammen mit dem geschützten Titel zu führen. Das ursprünglich ausgestellte Diplom bleibt unverändert bestehen und darf nicht nachträglich abgeändert werden. Ein Diplom HF ist eine Urkunde und stützt sich auf die zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden rechtlichen Grundlagen.
Allerdings besteht die Möglichkeit, beim SBFI ein Gesuch auf nachträgliche Abgabe von Diplomzusätzen zu stellen. Ausserdem stellt die SHL Diplombeilagen in Deutsch und Englisch aus. Alle Informationen dazu finden sich nachfolgend.
Wer sein SHL-Diplom vor dem 1. Oktober 2026 erhalten hat, kann eine Diplombeilage in deutscher und englischer Sprache bestellen. Die SHL stellt beide Versionen auf Bestellung zum Preis von CHF 45.00 aus (beide Beilagen zusammen). Bestellungen werden jeweils bis zum Monatsende gesammelt, anschliessend innerhalb von 10 Arbeitstagen bearbeitet und per Post versandt.
Wie die Diplombeilagen (Muster) aussehen, sieht man hier: Deutsche Diplombeilage | Englische Diplombeilage
Das SBFI stellt ab dem 1. Oktober 2026 ein allgemeines Dokument in den Amtssprachen zur Verfügung. Dieses erklärt die Titelzusätze und kann von den Inhaber:innen der Abschlüsse nach bisherigem Recht dem HF-Diplom (Urkunde) beigelegt werden. Bitte beachte, dass zusammen mit der Bestellung ein Scan des SHL-Diploms eingereicht werden muss.
Absolvent:innen, welche ihren Abschluss vor dem 01. Oktober 2026 erworben haben, können beim SBFI ein Gesuch auf nachträgliche Abgabe von Diplomzusätzen gegen eine Gebühr von CHF 80.00 stellen. Das Diplom HF muss in Kopie (oder via Scan per Mail) mit dem Gesuch eingereicht werden.